Vormerkungen

Vormerkungen im Grundbuch sichern die Ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen Rechten oder vorgemerkten Rechten. Es bestehen drei Vormerkungsarten, nämlich persönliche Rechte, Verfügungsbeschränkungen und vorläufige Eintragungen behaupteter dinglicher Rechte.